Stand: 13. Oktober 2026
1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich ist die im Impressum dieser Website genannte Person beziehungsweise Geschäftsinhaberin von flickenreich. Dort finden Sie die vollständigen Kontaktangaben.
2. Anmeldung zum Online-Nähwochenende
Für die Anmeldung und Durchführung des kostenlosen Online-Nähwochenendes „Patchwork in Nordbayern“ verarbeiten wir Vorname, Nachname, Wohnort, E-Mail-Adresse sowie den Anmeldestatus. Bei Nutzung des Formulars können außerdem technische Protokolldaten, etwa Zeitpunkt, Formularereignisse und IP-Adresse, anfallen. Die Bestätigung der Teilnahme- und Verhaltensregeln wird im Anmeldeprozess erfasst, soweit dies technisch konfiguriert ist.
Die Angaben dienen ausschließlich der Bearbeitung der Anmeldung, der Versandbestätigung, dem Versand der Zoom-Zugangsdaten, der Kommunikation zu Ablauf und Änderungen sowie der Durchführung des Treffens. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Teilnahme ist freiwillig; ohne die erforderlichen Angaben ist eine individuelle Zusendung der Zugangsdaten nicht möglich.
3. Brevo als Dienstleister für Anmeldung und E-Mail-Versand
Für das Anmeldeformular, die Kontaktverwaltung und veranstaltungsbezogene E-Mails nutzen wir Brevo (Sendinblue GmbH, Köpenicker Straße 126, 10179 Berlin). Mit Brevo besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Die Veranstaltungsanmeldung wird einfach bestätigt; sie ist keine Einwilligung in regelmäßige Werbe- oder Infomails.
Brevo kann insbesondere Formularübermittlungen, Kontaktattribute, Anmeldezeitpunkte, E-Mail-Versand-, Zustell- und gegebenenfalls Interaktionsereignisse sowie technische Protokolldaten verarbeiten. Je nach Ereignis können auch IP-Adressen enthalten sein. Informationen des Anbieters: Datenschutz bei Brevo.
4. Freiwillige Infomails „Patchwork in Nordbayern“
Unabhängig von der Veranstaltungsanmeldung können Sie durch eine gesonderte, nicht vorausgewählte Checkbox in den Empfang der Infomails „Patchwork in Nordbayern“ einwilligen. Diese informieren über regionale Patchwork-Treffen, Ausstellungen und weitere Neuigkeiten aus der Patchwork-Szene Nordbayerns. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Für diese Infomails wird ein separates Double-Opt-in-Verfahren eingesetzt. Erst nach Bestätigung des Links in der Bestätigungs-E-Mail wird das Infomail-Abonnement aktiviert. Brevo protokolliert dabei insbesondere Formularübermittlung, Versand der Bestätigungsmail einschließlich ihres Inhalts sowie Zeitpunkt der Bestätigung. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über den Abmeldelink in jeder Infomail oder über die Kontaktmöglichkeiten im Impressum widerrufen werden. Eine Teilnahme am Nähwochenende ist ohne Infomail-Abonnement möglich.
5. Durchführung weiterer Online-Treffen und Kurse über Zoom
Wir verwenden Zoom (Zoom Communications, Inc.) nicht nur für das Online-Nähwochenende, sondern auch für weitere von flickenreich organisierte Online-Treffen, Vernetzungstreffen, Beratungen, Einzel- und Gruppengespräche, Workshops und Kurse. Welche Funktionen und Zugangsvoraussetzungen gelten, hängt von der jeweiligen Veranstaltung ab und wird gegebenenfalls in der Einladung erläutert.
Bei der Teilnahme können insbesondere Anzeigename, Meeting-ID und weitere Meeting-Metadaten, IP-Adresse, Geräte- und Verbindungsinformationen sowie freiwillig übermittelte Audio- und Videoinhalte verarbeitet werden. Soweit aktiviert und genutzt, können zusätzlich Chatnachrichten, Bildschirmfreigaben, Umfragen, Reaktionen oder weitere Meeting-Funktionen personenbezogene Daten enthalten. Andere Teilnehmende können Ihren Anzeigenamen und die von Ihnen freigegebenen Inhalte wahrnehmen.
Für die Durchführung vereinbarter Online-Kurse, gebuchter Beratungen und vergleichbarer Leistungen ist die Rechtsgrundlage regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Bei offenen, nicht vertraglich gebundenen Vernetzungs- und Austauschtreffen kann die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen; unser berechtigtes Interesse besteht in der Organisation und Durchführung des jeweiligen Treffens. Soweit im Einzelfall eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
Besonderheiten des Online-Nähwochenendes „Patchwork in Nordbayern“: Für diese Veranstaltung sind die separate Zoom-Registrierung, der Chat und weitere nicht benötigte Zoom-Funktionen deaktiviert. Es findet keine Aufzeichnung durch die Veranstalterin statt. Auch eigene Mitschnitte, Ton- und Videoaufnahmen, Bildschirmaufzeichnungen und Screenshots durch Teilnehmende sind gemäß den Teilnahme- und Verhaltensregeln ausdrücklich untersagt.
Zoom AI Companion und KI-gestützte Zusammenfassungen
Bei vielen von flickenreich veranstalteten Zoom-Treffen wird Zoom AI Companion verwendet, insbesondere zur Erstellung von Meeting-Zusammenfassungen. Hierfür verarbeitet Zoom die im Meeting gesprochenen Inhalte mithilfe von Spracherkennung und KI-Modellen; dabei können vorübergehend Transkriptdaten sowie anschließend Zusammenfassungen mit personenbezogenen Aussagen, Namen, Entscheidungen oder Aufgaben entstehen. Abhängig von der Kontokonfiguration können Transkripte zusätzlich gespeichert und später erneut für KI-Funktionen verwendet werden. Zoom kann für die Bereitstellung der KI-Funktionen auch externe KI-Dienstleister einbeziehen; die Verarbeitung kann außerhalb des EWR, insbesondere in den USA, erfolgen.
Nach Angaben von Zoom werden Audio-, Video- und sonstige Kommunikationsinhalte von Kunden nicht zum Training der KI-Modelle von Zoom oder Drittanbietern verwendet. Dies bedeutet nicht, dass die Inhalte für die Bereitstellung der KI-Funktion unverarbeitet bleiben. Ob und an wen eine KI-Zusammenfassung weitergegeben wird, richtet sich nach den Einstellungen und der Ankündigung für das jeweilige Treffen. Die Aktivierung der Funktion wird im Meeting angezeigt beziehungsweise vorab mitgeteilt.
Die KI-gestützte Dokumentation dient der strukturierten Nachbereitung, insbesondere dem Festhalten von besprochenen Themen und vereinbarten Schritten. Die dafür im Einzelfall einschlägige Rechtsgrundlage richtet sich nach Veranstaltungsart und Verarbeitung; bei gebuchten Leistungen kommt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, bei geeigneten organisatorischen Dokumentationszwecken gegebenenfalls Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Betracht. Soweit für bestimmte Inhalte oder Formate eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert eingeholt. Bei vertraulichen Einzel- und Coachinggesprächen wird vor dem Einsatz eine gesonderte Prüfung vorgenommen.
Audio- und Videoaufzeichnungen
Einzelne Zoom-Treffen, Kurse oder Workshops werden vollständig oder teilweise als Audio- und/oder Videoaufnahme aufgezeichnet. Dabei können Stimme, Bild, Anzeigename, Beiträge und gegebenenfalls freigegebene Bildschirminhalte der teilnehmenden Personen erfasst werden. Die Aufzeichnung erfolgt nur nach vorheriger transparenter Ankündigung und auf einer für den jeweiligen Zweck tragfähigen Rechtsgrundlage; soweit erforderlich wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt. Der konkrete Zweck (beispielsweise Bereitstellung einer Kursaufzeichnung), der Empfängerkreis und die Speicherart (lokal oder Zoom-Cloud) werden vor Beginn der jeweiligen Aufzeichnung mitgeteilt. Audio- und Videoaufzeichnungen werden im Regelfall sechs Wochen aufbewahrt und anschließend gelöscht; soweit im Einzelfall eine abweichende Frist erforderlich ist, wird diese vorab mitgeteilt. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung außerhalb des angekündigten Rahmens erfolgt nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage.
KI-Zusammenfassungen sind von Audio- und Videoaufzeichnungen zu unterscheiden. Die Verwendung von AI Companion bedeutet nicht automatisch, dass eine dauerhaft abrufbare Videoaufnahme entsteht. Umgekehrt können bei einer Aufzeichnung weitere Metadaten und gegebenenfalls Transkripte anfallen.
Ausnahme Online-Nähwochenende „Patchwork in Nordbayern“: Dort werden weder Veranstalteraufzeichnungen noch Mitschnitte durch Teilnehmende zugelassen. Für diesen offenen, zeitweise unmoderierten Raum werden AI Companion und die Speicherung von Transkripten deaktiviert. Die tatsächlichen Einstellungen werden vor der Veranstaltung kontrolliert.
Sie können bei vielen Treffen Kamera und Mikrofon ausgeschaltet lassen; ob dies mit dem jeweiligen Kurs- oder Beratungsformat vereinbar ist, ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung. Weitere Informationen: Zoom-Datenschutzerklärung.
6. Empfänger und internationale Datenübermittlungen
Im Rahmen der Nutzung von Brevo und Zoom können verbundene Unternehmen und technische Unterauftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten. Dabei können Daten auch in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, insbesondere in die USA, übermittelt oder dort verarbeitet werden. Für solche Übermittlungen kommen – je nach Empfänger und Verarbeitung – Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission (einschließlich einer einschlägigen Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework) oder geeignete Garantien wie EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO in Betracht. Die konkrete Verarbeitung richtet sich nach den jeweils geltenden Vereinbarungen und Unterauftragnehmerlisten der Anbieter.
Informationen: Zoom-Unterauftragnehmer und Zoom Datenschutz und internationale Übermittlungen. Angaben zu Brevo ergeben sich aus dessen Datenschutzinformationen und dem abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
7. Speicherdauer und Löschung
Die Veranstalterin löscht die nur für das Online-Nähwochenende benötigten Anmeldedaten am 30. November 2026 manuell aus der Veranstaltungsverwaltung in Brevo, soweit keine gesetzlichen Gründe für eine weitere Aufbewahrung bestehen. Bei Personen mit gesondert bestätigtem Infomail-Abonnement bleiben die für dieses Abonnement erforderlichen Kontaktdaten und Einwilligungsnachweise bestehen. Die Entfernung aus einer Veranstaltungsliste führt nicht zwangsläufig zur sofortigen Löschung sämtlicher technischer Ereignis-, Versand- oder Bestätigungsprotokolle bei Brevo; für solche Protokolle gelten die Aufbewahrungs- und Löschmöglichkeiten des Dienstleisters. Entsprechende Lösch- oder Einschränkungsanfragen können an die Verantwortliche gerichtet werden.
Bei anderen Zoom-Veranstaltungen werden veranstaltungsbezogene Kontakt- und Organisationsdaten nur so lange aufbewahrt, wie es für die jeweilige Durchführung, Abwicklung und gegebenenfalls gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Audio- und Videoaufzeichnungen werden grundsätzlich nach sechs Wochen gelöscht, soweit nicht für eine konkrete Veranstaltung vorab eine andere Frist mitgeteilt wurde. Transkripte werden im Regelfall ebenfalls nach sechs Wochen gelöscht. KI-generierte Meeting-Zusammenfassungen werden im Zoom-Konto grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen gelöscht. Soweit die Ergebnisse für die weitere berufliche Arbeit benötigt werden, können Zusammenfassungen zuvor auf einen lokal verwalteten Computer übertragen und redaktionell überarbeitet werden. Lokal gespeicherte Fassungen dienen insbesondere der Dokumentation, Nachbereitung und Fortführung von Kursen, Projekten und Besprechungen und werden nur solange gespeichert, wie hierfür ein konkreter Zweck besteht. Da Zusammenfassungen personenbezogene Angaben und gegebenenfalls vertrauliche Gesprächsinhalte enthalten können, wird ihre Erforderlichkeit regelmäßig überprüft; nicht mehr benötigte personenbezogene Inhalte werden gelöscht oder anonymisiert. Eine pauschal unbegrenzte Speicherung ohne fortbestehenden Zweck ist nicht vorgesehen. Für alle Formate sind Zugriff, Zweck und gegebenenfalls abweichende Fristen zu prüfen und mitzuteilen. Lokal gespeicherte Unterlagen sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Die tatsächliche Löschung im Zoom-Konto und gegebenenfalls zusätzlich erzeugter Kopien ist anhand der jeweiligen Konto- und Funktions-Einstellungen sicherzustellen. Technische Protokolldaten bei Zoom unterliegen zusätzlich den vertraglichen Einstellungen und Aufbewahrungsregeln des Dienstleisters.
8. Betroffenenrechte
Betroffene Personen haben nach Maßgabe der DSGVO insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit sowie gegebenenfalls Widerspruch. Einwilligungen können jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Kontaktmöglichkeiten und ergänzende allgemeine Datenschutzhinweise finden Sie unter Datenschutz und im Impressum.